Ab dem 1. Jänner 2026 treten in Österreich umfassende neue Regelungen für freie DienstnehmerInnen in Kraft, die deren arbeitsrechtliche Stellung deutlich verbessern sollen.
Wesentliche Neuerungen im Überblick:
Einbeziehung in Kollektivverträge (KV)
Erstmals können arbeitnehmerähnliche freie DienstnehmerInnen in Kollektivverträge aufgenommen werden. Dadurch erhalten sie Zugang zu geregelten Mindestentgelten, besseren Arbeitsbedingungen und einem Schutzpolster durch klare Kündigungsfristen.
Kündigungsfristen
Ab 2026 gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Ab dem zweiten Dienstjahr erhöht sich diese auf sechs Wochen. Eine Probezeit im ersten Monat der Beschäftigung ist möglich, in der das Dienstverhältnis jederzeit von beiden Seiten aufgelöst werden kann. Kündigungen sind jeweils zum
15. eines Monats oder zum Monatsende möglich.
Unabdingbarkeit der Regelungen
Diese neuen Bestimmungen dürfen durch den freien Dienstvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden. Günstigere Regelungen für DienstnehmerInnen sind jedoch zulässig.
Geltungsbereich
Die neuen Regeln gelten nur für Dienstverträge, die ab dem 1. Jänner 2026 neu abgeschlossen werden. Bestehende Verträge mit eigenen Kündigungsregelungen bleiben unberührt.
Diese Reformen wurden unter anderem durch die öffentliche Diskussion rund um Unternehmen wie Lieferando angestoßen, das angekündigt hatte, seine angestellten DienstnehmerInnen zu kündigen und auf freie Dienstverträge umzustellen.
Für weitere Informationen oder Fragen zu den aktuellen Änderungen stehen Ihnen - neben Ihrem gewohnten Betreuungsteam – zur Verfügung:
Kontakt:
Mag. Elisa-Maria Winterauer, M.A.
Tel. 01/24721 – 421; E-Mail: elisa-maria.winterauer(at)steuer-service.at
Mag. Hannes Buchebner
Tel. 01/24721 – 500; E-Mail: hannes.buchebner(at)steuer-service.at
Alle bisherigen Quick News finden Sie auch auf unserer Website http://www.steuer-service.at/ unter der Rubrik "NEWS".