Mit diesem Newsletter möchten wir Sie an die mögliche Inanspruchnahme einer phasenkongruenten Dividendenaktivierung erinnern, mit der Sie Dividenden schneller realisieren können.
Um die Vorteile einer phasenkongruenten Realisierung in Anspruch nehmen zu können, benötigt es gewisse Voraussetzungen:
Mehrheit der Stimmrechte
Die übergeordnete Gesellschaft muss die erforderliche Mehrheit der Stimmrechte der untergeordneten Gesellschaft halten, welche für die Herbeiführung eines Ausschüttungsbeschlusses erforderlich ist.
Zusammenfallen der Abschlussstichtage bzw. zeitliche Lage der Abschlussstichtage der Unternehmen
Der Abschlussstichtag des ausschüttenden Unternehmens muss zeitgleich mit oder vor dem Abschlussstichtag des empfangenden Unternehmens liegen.
Beschlusslage zur Dividendenausschüttung
Das empfangende Unternehmen muss vor dem Abschlussstichtag einen dokumentierten Beschluss (Grundsatzbeschluss) fassen, dass ein bestimmter Betrag zur Ausschüttung vorgesehen ist. Zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses des empfangenden Unternehmens muss entweder der Abschluss des ausschüttenden Unternehmens festgestellt oder die Prüfung des aufgestellten Jahresabschlusses – sofern eine solche erfolgt – materiell soweit abgeschlossen sein, dass mit keinen Änderungen des zur Ausschüttung vorgesehenen Gewinns zu rechnen ist.
Buchungen
Die Buchung der Beteiligungserträge wird bei der übergeordneten Gesellschaft bereits zum Abschlussstichtag anhand des Grundsatzbeschlusses getätigt. Bei der untergeordneten Gesellschaft erfolgt die Verbuchung erst mit dem rechtswirksamen Ausschüttungsbeschluss.
Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:
- StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M.
Tel.: 01/24721-304; e-Mail: michael.kern@steuer-service.at
- WP/StB Mag. (FH) Thomas Hlawenka
Tel.: 01/24721-408; e-Mail: thomas.hlawenka@steuer-service.at
- Ihr persönliches Betreuungsteam