A1-Bescheinigungen bei Entsendungen und Dienstreisen

Entsendungen und grenzüberschreitende Dienstreisen sind im beruflichen Alltag nicht mehr wegzudenken.

Schon seit Inkrafttreten der Verordnung 883/2004 im Jahr 2010 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, bei grenzüberschreitenden Einsätzen von Mitarbeitern innerhalb der EU/EWR bzw. der Schweiz beim zuständigen Krankenversicherungsträger vorweg eine Bescheinigung über das anwendbare Sozialversicherungsrecht zu beantragen.

Da im Sozialversicherungsrecht lediglich der Terminus „Entsendung“ bekannt ist, bedeutet dies, dass für jede noch so kurze grenzüberschreitende berufliche Tätigkeit, ab dem 1. Tag eine A1-Bescheinigung notwendig ist.

Daraus folgt, dass somit eine Entsendung nicht nur in jenen Fällen vorliegt, wo der Mitarbeiter für längere Zeit im Ausland eingesetzt wird, sondern auch dann, wenn es sich lediglich um die Teilnahme an Seminaren oder Konferenzen handelt, welche in der Regel von kürzer Dauer sind.  

 

Wie erfolgt nun die Meldung/Antragstellung?

Die Antragstellung hat grundsätzlich elektronisch via ELDA zu erfolgen. 

Der zuständige Krankenversicherungsträger retourniert das Formular A1 für den betroffenen Versicherten.

 

Unterschieden werden können folgende Arten von elektronischen Anträgen:

  • E1 - Entsendung eines Arbeitnehmers in einen anderen Mitgliedstaat,
  • E2 - Beschäftigung für einen Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten,
  • E3 - Beschäftigung für mehrere Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten,
  • E4 - Selbständige und unselbständige Tätigkeit in verschiedenen Mitgliedstaaten

 

Fragen & Antworten rund um die A1-Bescheinigung

 

 

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