Aktuelle Neuerung: Verschiebung der geplanten Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern

Der Nationalrat beschließt Verschiebung der geplanten Kündigungsfristen von Arbeitern

In der Sitzung der 25. Gesetzgebungsperiode hat der Nationalrat eine weitgehende Angleichung der Rechtsstellung von Arbeitern und Angestellten im Bereich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie bei den Kündigungsfristen beschlossen. Letztere Angleichung wäre ursprünglich mit 1.1.2021 in Kraft getreten, womit die Kündigungsfristen und –termine der Arbeiter an jene der Angestellten angeglichen worden wären.

Diese Angleichung wurde nun allerdings um ein halbes Jahr verschoben. In einer Aussendung vom 5.11 heißt es von Seiten der Wirtschaftskammer dazu (auszugsweise) wie folgt: 

"Die Corona-Krise hat viele österreichische Betriebe unverschuldet in eine Notlage gebracht. Die vorgesehene Angleichung der Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte hatten wir grundsätzlich kritisch gesehen. In dieser besonders herausfordernden Zeit hätte eine Angleichung eine zusätzliche Belastung für die ohnehin krisengeschüttelte Wirtschaft bedeutet. […] Umso mehr stellt die Verschiebung der Angleichung ein wichtiges Signal für die Wirtschaft dar […].“

Der Nationalrat hat die für 1.1.2021 geplante Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten daher nun um ein halbes Jahr verschoben. 

Mit der Verschiebung gelten die verlängerten Kündigungsfristen für Arbeiter erst für Beendigungen von Dienstverhältnissen, die nach dem 30.6.2021 ausgesprochen werden.

 

Quelle:

WKO

 

Kontakt:

Für weitere Informationen oder Fragen zu den aktuellen Änderungen stehen Ihnen - neben Ihrem gewohnten Betreuungsteam – zur Verfügung:

  • Mag. Elisa-Maria Winterauer M.A.
    Tel. 01/24721-421; e-Mail: elisa-maria.winterauer@steuer-service.at
     
  • Mag. Hannes Buchebner
    Tel. 01/24721-500; e-Mail: hannes.buchebner@steuer-service.at