Checkliste „Jahresabschluss nach RÄG 2014“

Die Bestimmungen des Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) sind erstmals auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, anzuwenden. Damit sind beim Jahresabschluss zum 31.12.2016 – abgesehen von Rumpfwirtschaftsjahren - erstmals die neuen Bestimmungen zu beachten. Damit Sie sich optimal auf die Neuerungen vorbereiten können, haben wir für Sie diese Checkliste vorbereitet, mit der die wesentlichen zu beachtenden Änderungen im Detail aufgelistet werden.

 

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