Energiekostenzuschuss Q4 2022 – Start der Voranmeldung am 29.03.2023

Beginn der Voranmeldung am 29.03.2023

 

Wie wir bereits berichtet haben, wurde in 2022 der Energiekostenzuschuss (EKZ) geschaffen, um die stark gestiegenen Energiekosten abzufedern. Der Energiekostenzuschuss 1 hat bislang nur die Monate Februar bis September 2022 als förderfähigen Zeitraum umfasst.

Für das 4. Quartal 2022 wurde der EKZ 1 nunmehr verlängert. Wir möchten Sie deshalb an die verpflichtende Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss Q4 2022 erinnern. Die Voranmeldung startet bereits diese Woche, am Mittwoch 29. März 2023 und ist bis 14. April 2023 möglich. Wir möchten Sie im Besonderen darauf hinweisen, dass auch bei dieser Fördermaßnahme erneut das „first come, first served“ Prinzip gilt. Das verfügbare Förderungsbudget wird in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben. Aufgrund des beschränkten Förderbudgets ist deshalb eine ehestmögliche Voranmeldung von besonderer Wichtigkeit.

Der Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022 ist eine Verlängerung des EKZ 1 (02-09/2022) und daher sehr ähnlich gestaltet. Auch beim EKZ 1 Q4 gibt es eine verpflichtende Voranmeldung und eine anschließende Antragsphase. Beim EKZ 1 Q4 gibt es jedoch eine Änderung hinsichtlich der förderfähigen Energieträger. Neben den schon bisher förderfähigen Energieträgern: Strom, Erdgas und Treibstoff (Stufe 1), sind nun auch Wärme, Kälte und Dampf förderfähig. Nachdem derzeit die angepasste Förderungsrichtlinie noch nicht vorliegt, bleibt noch abzuwarten, ob es weitere Änderungen geben wird. Die Details, welche hierzu schon bekannt sind, finden Sie im Überblick unterhalb.

 

Kurzüberblick über den Energiekostenzuschuss 1 Q4 2022

 

Förderfähige Unternehmen

Förderungsfähig sind grundsätzlich energieintensive, gewerbliche, industrielle, gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche gemeinnütziger Vereine. Ausgenommen sind bestimmte Wirtschaftszweige, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Betriebe. Die Liste der besonders betroffenen Sektoren wurde im Vergleich zum Energiekostenzuschuss (Monate Februar 2022 - September 2022) erweitert.

 

Förderfähige Energieträger

Im Vergleich zum Energiekostenzuschuss 1 (Monate Februar 2022 - September 2022) sind im Rahmen des Energiekostenzuschuss 1 Q4 2022 nun auch Wärme, Kälte und Dampf förderfähige Energieträger. Für sie gelten dieselben Beantragungsvoraussetzungen wie (bisher) bei Strom und Erdgas.

 

Förderstufen

Stufe 1

In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas, Treibstoffe und Wärme und Kälte mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 750 Euro und die Zuschussobergrenze beträgt 400.000 Euro.

 

Stufe 2

Für den Zuschuss in Stufe 2 müssen sich die Preise für Strom, Erdgas sowie Wärme und Kälte zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.

 

Stufe 3

Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich zu den Voraussetzungen der Stufe 2 einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.

 

Stufe 4

In Stufe 4 können nur besonders betroffene, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.

 

Förderfähiger Zeitraum

Der förderfähige Zeitraum ist 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022.

 

Anmeldung und Antragstellung

Die Voranmeldungsphase beginnt am 29. März 2023 und endet am 14. April 2023

. Wir empfehlen Ihnen zu den üblichen Geschäftszeiten den aws Fördermanager unter foerdermanager.aws.at aufzurufen.

Die anschließende Antragsphase beginnt am 17. April 2023 und endet am 16. Juni 2023.

Da die Voranmeldung/Antragstellung durch eine Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung/Bilanzbuchhaltung nicht zulässig ist, muss die Voranmeldung/Antragstellung vom antragstellenden Unternehmen selbst durchgeführt werden.

 

Folgende Informationen sind laut aws für die Voranmeldung notwendig:

- Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000,- überschritten hat

- Bei einem Umsatz > EUR 700.000,- à Angabe, ob es sich voraussichtlich um ein energieintensives Unternehmen handelt (Energieintensität: Energieintensive Unternehmen sind solche, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3,0 % des Produktionswertes belaufen). Die Energieintensität ist erst bei der Antragstellung von der Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung/Bilanzbuchhaltung endgültig festzustellen.

- Informationen zum/zur Förderungswerber/in (Firmenname, Rechtsform, KUR, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)

- Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person(en)

- Die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (Angabe einer zweiten Person möglich)

 

Auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen („first come – first served“) wird Ihnen ein bestimmter Zeitraum für die Durchführung der anschließenden Antragstellung zugewiesen. Innerhalb dieses Zeitraumes hat verpflichtend die formale Antragstellung für den Energiekostenzuschuss zu erfolgen. Außerhalb dieses Zeitraumes ist keine Antragstellung möglich. Das verfügbare Förderungsbudget wird in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben.

 

Förderrichtlinie

Die angepasste Förderrichtlinie, die die konkreten Details zum Energiekostenzuschuss Q4 2022 enthalten wird, liegt derzeit noch nicht vor. Es bleibt deshalb noch abzuwarten, ob darin noch weitere Änderungen enthalten sind.

Unternehmen, die von Energiemehrkosten betroffen sind und die Antragsvoraussetzungen erfüllen, sollten sich jedoch für den Energiekostenzuschuss 1 Q4 2022 voranmelden, auch wenn die Details der Berechnung noch unklar sind.

 

Was nun?

Wenn Sie davon ausgehen, dass Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für den Energiekostenzuschuss erfüllt, empfehlen wir die Voranmeldung morgen, am 29. März 2023 vorzunehmen. Sobald Sie die Voranmeldung durchgeführt haben, ersuchen wir um ehestmögliche Kontaktaufnahme mit uns, damit wir die entsprechenden Berechnungen und Bestätigungen für die Antragstellung zeitnah vorbereiten können.

Gerne informieren wir Sie über die laufenden Entwicklungen zum Energiekostenzuschuss.

 

Bei Rückfragen stehen Ihnen die unten angeführten Ansprechpartner bzw Ihr bekanntes Beraterteam gerne zur Verfügung:

 

  • StB. Mag. (FH) Michael Kern, LL.M.

         Tel.: 01/24721-304;  e-Mail: michael.kern(at)steuer-service.at

 

  • StB. Mariola Furtak, MSc (WU)

         Tel.: 01/24721-455;  e-Mail: mariola.furtak(at)steuer-service.at