Erleichterungen bei der Beantragung der Investitionsprämie

Wie wir Sie bereits ausführlich informiert haben (<link steuerundservice.at/service/detail/news/investitionspraemiengesetz-invprg-richtlinie-veroeffentlicht/ - external-link-new-window "Opens external link in new window">Quick News vom 14.08.2020</link>; <link steuerundservice.at/service/detail/news/investitionspraemie-adaption-der-richtlinien-und-faqs/ - external-link-new-window "Opens external link in new window">Quick News vom 10.09.2020</link>), wurde in Zusammenhang mit COVID-19 auch eine Förderung für Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen für Unternehmen geschaffen. Um diese sogenannte Investitionsprämie auch tatsächlich zu erhalten, sind verschiedene Fristen zu beachten. Um eine Erleichterung zu schaffen, vor allem für umfangreiche Investitionsprojekte, sollen die derzeitigen Fristen und Zeiträume verlängert werden.

 

Allgemeines zur Investitionsprämie

Mit der COVID-19-Investitionsprämie sollen Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen mit einem öffentlichen Zuschuss iHv 7% gefördert werden. Für Neuinvestitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit und Life Science beträgt die Höhe des Zuschusses sogar 14 %.

 

Geplante Änderungen

Kürzlich wurde bekannt, dass die Frist für die erste Maßnahme (Bestellung, Kaufvertrag, Lieferung, etc) um drei Monate, dh von derzeit 28.02.2021 auf den 31.05.2021, verlängert wird. Ebenfalls soll auch die Maximalfrist für den Investitionsdurchführungszeitraum (Investitionsabschluss durch Inbetriebnahme und Bezahlung) jeweils um ein Jahr verlängert werden, somit also bis 28.02.2023, statt bisher 28.02.2022. Bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen über EUR 20 Mio. soll diese sogar bis 28.02.2025 ausgedehnt werden. Darüber hinaus soll auch die Abrechnungsfrist der tatsächlich getätigten prämienbegünstigten Investitionen von drei auf sechs Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung erweitert werden. Von den geplanten Änderungen sind sowohl bestehende Anträge bzw. Verträge als auch neue Anträge betroffen.

 

Übersicht der Fristen

Bitte beachten Sie, dass sich die Antragsfrist für die Investitionsprämie selbst nicht verändert (dh Anträge auf Investitionsprämie sind weiterhin bis 28.02.2021 einzureichen!).

 

Was nun?

Im ersten Schritt ist zunächst zu prüfen, ob durch die geplanten Änderungen weitere Investitionen für die Investitionsprämie in Betracht kommen und gefördert werden können. Sofern dies zutrifft, sind im zweiten Schritt die Förderanträge anzupassen bzw zu ergänzen und bis spätestens 28. Februar 2021 fristgerecht via aws-Fördermanager einzubringen. Natürlich unterstützt Sie dabei Ihr/e Steuer & Service Berater/in gerne!

 

Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • StB. Mag. (FH) Michael Kern, LL.M.
    Tel.: 01/24721-304;  e-Mail: michael.kern@steuer-service.at
  • StB. Mariola Furtak, MSc (WU)
    Tel.: 01/24721-455;  e-Mail: mariola.furtak@steuer-service.at
  • Ines Kiss, BA
    Tel.: 01/24721-404;  e-Mail: ines.kiss@steuer-service.at