Familienbonus PLUS

 

Der „Familienbonus PLUS“ ist ein Steuerabsetzbetrag, der für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1. Jänner 2019 dann zusteht, wenn für ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Der Familienbonus PLUS ersetzt die bisher steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag.

Durch diesen Bonus reduziert sich somit die Steuerlast direkt um bis zu 1500 EUR pro Kind und Jahr. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes reduziert sich der Familienbonus Plus auf 500 EUR pro Jahr, sofern für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird.

Geringverdienende Alleinerziehende oder Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen sogenannten Kindermehrbetrag in Höhe von max. 250 EUR pro Kind und Jahr.

Der „Familienbonus PLUS“ ist als erster Absetzbetrag von der sich aufgrund des Einkommenssteuertarifs errechneten Steuer abzuziehen. Er kann jedoch maximal bis zum Betrag der tarifmäßigen Steuer in Ansatz gebracht werden. Durch den Familienbonus Plus kann somit kein Steuerbetrag unter null (Negativsteuer) zu Stande kommen.

Durch andere Absetzbeträge (zB Verkehrsabsatzbetrag) kann es allerdings in Zusammenhang mit dem Familienbonus Plus zu einer Negativsteuer kommen.

Sie können den Familienbonus Plus entweder über die Lohnverrechnung durch Ihren Arbeit­geber in Anspruch nehmen, oder in Ihrer Steuererklärung/Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

Für den ersten Fall füllen Sie ab Dezember 2018 das Formular E 30 aus und geben dieses beim Arbeit­geber ab. Das aktuelle Formular wird rechtzeitig auf <link www.bmf.gv.at/&gt;https://www.bmf.gv.at/</link> bzw. in den Finanzämtern zur Verfügung stehen. Im zweiten Fall können Sie den Familienbonus Plus in Ihrer Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung mittels Formular L1 und Beilage L1k beantragen. Sie erhalten dann den Gesamtbetrag einmalig im Zuge der Veranlagung, erstmals im Jahr 2020 für das Jahr 2019.

(Ehe)Partnern stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, wie der Familienbonus Plus aufgeteilt werden kann:

1. Ein Elternteil kann entweder den vollen Familienbonus Plus in Höhe von 1.500 Euro/Kind beziehen oder

2. der Betrag wird zwischen den (Ehe)Partnern zu gleichen Teilen vergeben, also jeweils 750 Euro. Beim reduzierten Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro pro Jahr bei einem Kind über 18 Jahren ist für die Eltern eine Aufteilung von jeweils 250 Euro vorgesehen.

Eine Entscheidung von (Ehe-)Partnern, ob nur einer der beiden den gesamten Familienbonus Plus zur Gänze beantragt oder ob beide jeweils die Hälfte beantragen, ist aber nur jahresweise möglich.

Die Höhe des Familienbonus Plus hängt weiters auch davon ab, in welchem Land sich das Kind ständig aufhält.

für in Österreich lebende Kinder gilt:

  • bis zum 18. Geburtstag stehen 125 EUR/Monat (1500 EUR/Jahr) zu
  • nach Ablauf des Monats, in den der 18. Geburtstag fällt, stehen 41,68 EUR (500,16 EUR/Jahr) so lange zu, so lange für dieses Kind Familienbeihilfe gewährt wird.

für in EU-Ländern lebende Kinder gilt:

  • hier erfolgt die Indexierung anhand der tatsächlichen Lebenshaltungskosten der Mitgliedsstaaten, demzufolge kann der Familienbonus Plus je nach Aufenthaltsort des Kinders im jeweiligen Mitgliedsstaat höher oder niedriger sein als jener, der für in Österreich lebende Kinder zusteht

für in Drittländer lebende Kinder gilt:

  • es steht keine Familienbonus Plus zu
  • für diese Kinder erfolgt die Entlastung durch Berücksichtigung des halben Unterhalts als außergewöhnliche Belastung

  

Für ergänzende Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unser Team sehr gerne zur Verfügung.

 

Kontakt:

 

·        Mag. Hannes Buchebner

         Tel.: 01/24721-500;    e-Mail : <link hannes.buchebner@steuer-service.at - mail "Opens window for sending email">hannes.buchebner@steuer-service.at</link>

 

·        Mag. Elisa-Maria Winterauer

         Tel.: 01/24721-421;    e-Mail: <link elisa-maria.winterauer@steuer-service.at - mail "Opens window for sending email">elisa-maria.winterauer@steuer-service.at</link>