Fristerstreckungen für Abschlüsse und Gesellschafterversammlungen auch für 2021 beschlossen

Seit der Veröffentlichung der Änderungen des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes am 23. Dezember 2020 mittels BGBl. I Nr. 156/2020 ist es nun fix. Nachdem die Fristen für Abschlüsse und Gesellschafterversammlungen im Jahr 2020 erstreckt wurden, werden diese Erleichterungen nun auch im Jahr 2021 gewährt.

Im Jahr 2021 geltend daher folgende Fristen:

1.    Frist für die Aufstellung von Abschlüssen von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereinen: von fünf auf maximal neun Monate nach dem Bilanzstichtag verlängert. Daher können Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, die zB einen Bilanzstichtag 31.12.2020 haben, bis 30.09.2021 aufgestellt werden.

2.    Die Frist für die Feststellung des Jahresabschlusses verlängert sich entsprechend ebenfalls um vier Monate.

3.    Die ordentliche Hauptversammlung / Generalversammlung kann innerhalb der ersten zwölf Monate des Geschäftsjahres stattfinden (anstatt innerhalb von acht Monaten).

4.    Offenlegungen von Jahresabschlüssen beim Firmenbuch: maximal zwölf (statt neun) Monate nach dem Bilanzstichtag. Daher können zB Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 bis 31.12.2021 beim Firmenbuch eingereicht werden.

5.    Soweit in Gesellschaftsverträgen (Satzungen, Statuten, Stiftungsurkunden) von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften sowie weiteren im Gesetz genannten Rechtsformen Fristen oder Termine für bestimmte Versammlungen festgelegt sind, können diese auch zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2021 stattfinden.

6.    Fristen laut FMA für börsennotierte AGs: (noch) keine Erleichterungen für 2021 bekannt.

 

Diese Bestimmungen treten mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft. Die Bestimmungen Nr. 1 und 4 sind auf Unterlagen der Rechnungslegung für Bilanzstichtage letztmalig anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2021 liegen.

 

Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen - neben Ihrem gewohnten Betreuungsteam - zur Verfügung:

 

  • StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M.

         Tel.: 01/24721-304; e-Mail: <link michael.kern@steuer-service.at>michael.kern@steuer-service.at</link>

  • StB Mariola Furtak, MSc

          Tel.: 01/24721-455; e-Mail: <link mariola.furtak@steuer-service.at>mariola.furtak@steuer-service.at</link>

  • Mag. (FH) Katharina Cerny

          Tel.: 01/24721-319; e-Mail: <link katharina.cerny@steuer-service.at>katharina.cerny@steuer-service.at</link>