Haben Sie Ihr Unternehmen schon fit für die KV Handel „NEU“ Umstellung gemacht?

Aktuell stehen die Bewältigung der Pandemie und die damit verbundenen Veränderungen unserer Arbeit im Fokus. Es gibt darüber hinaus aber auch noch ein anderes Thema, dass uns in diesem Jahr begleiten wird. Mit 1. Dezember 2017 wurde zwischen den Kollektivvertragsparteien ein neues Gehaltsschema für den Handel vereinbart. Auf dieses Gehaltsschema muss bis spätestens 1. Jänner 2022 umgestellt werden. Da ein Umstieg nur für alle Mitarbeiter auf einmal möglich ist, gehört der Umstieg gut geplant.

 

Der Umstieg in das neue Gehaltssystem des Handelskollektivvertrages stellt Unternehmen in dieser Branche vor eine große Herausforderung. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, rechtzeitig die Umstellung zu planen.

Vor der Umstellung müssen jedoch Entscheidungen darüber getroffen werden, welche Strategie verfolgt werden soll. Gerade die KV-Einstufung stellt im
HR-Bereich einen sehr heiklen Prozess dar.

Eine aktuelle Analyse der im Unternehmen bestehenden JOB-Profile unter Berücksichtigung der im Kollektivvertrag vorgegebenen Merkmale ist unbedingt notwendig, da die Interpretation dieser Einstufungsmerkmale für die Zuordnung der Stellen im Unternehmen ins neue Gehaltsschema entscheidend ist.

Ausgangspunkt und Basis für eine korrekte Umstellung und Überleitung ins neue Gehaltssystem des KV-Handel ist somit die Kontrolle und Überprüfung der bestehenden Einstufungen aller Mitarbeiter.

Zu diesem Thema möchten wir Ihnen einen eintägigen Workshop mit folgendem Inhalt anbieten:

 

1.   Teil: Präsentation der Themenschwerpunkte im Detail:

  • Allgemeine Ausführungen
  • Gegenüberstellung System „alt“ vs. „neu“
  • Vordienstzeitenanrechnung
  • Beschäftigungsgruppenschema NEU
  • Beschreibung der Beschäftigungsgruppen
  • Neue Gehaltstabelle
  • Einstufung ins neue Beschäftigungsgruppenschema und in die Gehaltstabelle
  • Reformbetrag 1
  • Umreihung – „Rösselsprung“
  • Übergangsbestimmungen
  • Rechtsicherheit und Transparenz bei All-in Verträgen

 

2.   Teil: Entscheidungsfindung für die operative Umsetzung und Planung

  • Analyse der Stellen im Unternehmen/Eingruppierung
  • Analyse Mitarbeiter Struktur
  • Definieren von Tätigkeiten mit gleicher Beschäftigungsgruppe
  • Mögliche Einstufungsvarianten für bestimmte Mitarbeitergruppen
  • Einbindung Betriebsrat
  • Erstellen eines groben Projektplanes: Zeitplan, Ressourcen, Meilensteine.

 

Auch wenn Sie erst zum Jahresende auf den KV Handel „Neu“ umstellen wollen, planen Sie auf Grund der Komplexität genügend Zeit für alle damit verbundenen Vorbereitungsarbeiten ein.

Haben Sie Interesse an unseren Leistungen? Dann sichern Sie sich jetzt einen Termin für Ihren Workshop.

Gerne können wir Ihnen ein individuelles Angebot zukommen lassen.

 

Kontakt:

  • Mag. Elisa-Maria Winterauer, M.A.
    Tel. 01/24721-421; e-Mail: elisa-maria.winterauer@steuer-service.at
  • Mag. Hannes Buchebner
    Tel. 01/24721-500; e-Mail: hannes.buchebner@steuer-service.at