Information zur rückwirkenden Beantragung von Kurzarbeit

Das AMS hat gestern informiert, dass eine rückwirkende Antragstellung für Covid19-Kurzarbeits-Projekte mit Beginn im Monat März nur mehr bis 20. April 2020, 24.00 Uhr, möglich ist. Ab 21. April 2020 können nur Beihilfenbegehren eingebracht werden, die sich auf einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April 2020 beziehen: <link www.ams.at/unternehmen&gt;https://www.ams.at/unternehmen</link>

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