Investitionsprämie - "first come, first serve" abgeschafft!

Eine erfreuliche Nachricht kam gestern vom Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort: Die Mittel von 1 Milliarde Euro für die Investitionsprämie werden im Bedarfsfall durch eine Gesetzänderung aufgestockt. Anträge, die im Betrachtungszeitraum zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 eingebracht werden, sind aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen. Dies bedeutet, dass Unternehmen, welche die Investitionsprämie beantragen wollen, nicht gezwungen sind, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen, um das Risiko der Ausschöpfung der Budgetmittel zu vermeiden, da sie nun jedenfalls bedient werden, sobald alle Voraussetzungen für die Gewährung von der Investitionsprämie erfüllt sind. Anzumerken ist, dass es sich um eine Ankündigung handelt und dafür noch eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist.

Weiters hat die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws), welche mit der Abwicklung der Investitionsprämie beauftragt wurde, informiert, dass die Antragsmöglichkeit wahrscheinlich nicht bereits ab 1. September 0:00 Uhr zur Verfügung steht, sondern erst im Laufe des frühen Tages.

Nähere Details zur Investitionsprämie finden Sie in unserem Newsletter <link steuerundservice.at/service/detail/news/investitionspraemiengesetz-invprg-richtlinie-veroeffentlicht/ - external-link-new-window "Opens external link in new window">„Investitionsprämiengesetz (InvPrG): Richtlinie veröffentlicht!“</link> vom 14.08.2020.

 

Für weitere Informationen oder Fragen zu den Fixkostenzuschüssen stehen Ihnen neben Ihrem gewohnten Betreuungsteam - zur Verfügung:

  • StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M.

         Tel.: 01/24721-304; e-Mail: <link michael.kern@steuer-service.at>michael.kern@steuer-service.at</link>

  • StB Mariola Agnieszka Furtak, MSc

          Tel.: 01/24721-455; e-Mail: <link mariola.furtak@steuer-service.at>mariola.furtak@steuer-service.at</link>