Mit 01.01.2021 ist die Neuorganisation der Finanzverwaltung in Kraft getreten. Die bisherigen Finanzämter werden zu Dienststellen zusammengelegt. Ziel der Neuorganisation ist es, die Abläufe in der Finanzverwaltung künftig besser, schneller und effizienter zu gestalten. Bestehende Steuernummern bzw. Abgabenkontonummern bleiben unverändert, es kommt allerdings zur Änderung der Postanschrift und in einigen Fällen zur Änderung der Bankverbindung. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst:
Anstelle der bisher bestehenden Finanzämter gibt es seit 01.01.2021 nun das Finanzamt Österreich (FAÖ) und das Finanzamt für Großbetriebe (FAG). Bisher bestehende Finanzämter wurden teils zu folgenden Dienststellen des Finanzamt Österreichs zusammengefasst:
- Wien 4/5/9/10/18/19 und Klosterneuburg (= Wien 4/5/10 und Wien 9/18/19 Klosterneuburg)
- Weinviertel (= Gänserndorf, Mistelbach und Hollabrunn, Korneuburg, Tulln)
- Niederösterreich Mitte (= Neunkirchen, Wiener Neustadt und Lilienfeld, Sankt Pölten)
- Steiermark Mitte (= Graz-Umgebung und Bruck, Leoben, Mürzzuschlag)
- Klagenfurt, Sankt Veit, Wolfsberg (= Klagenfurt und St. Veit, Wolfsberg)
- Tirol Ost (= Kitzbühel, Lienz und Kufstein, Schwaz)
- Vorarlberg (= Bregenz und Feldkirch)
Das Finanzamt für Großbetriebe (FAG) ist künftig für folgende Angelegenheiten zuständig:
- Gewerbebetriebe und Körperschafen des öffentlichen Rechts, die in den letzten beiden Jahren Umsatzerlöse von jeweils mehr als 10 Mio. EUR erzielt haben,
- Abgabenpflichtige, die in einem länderbezogenen Bericht gem. Verrechnungspreisdokumentationsgesetz angeführt werden (welcher für das zweitvorangegangene Wirtschaftsjahr übermittelt worden oder eingegangen ist),
- die Österreichische Nationalbank,
- Unternehmen, die der Aufsicht aufgrund eines der in § 2 des FMABG genannten Bundesgesetzes unterliegen,
- Privatstiftungen im Sinn des PSG (und vergleichbare ausländische Einrichtungen),
- Stiftungen oder Fonds im Sinn des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes,
- Gemeinnützige Bauvereinigungen,
- Abgabenpflichtige, die Teil einer Unternehmensgruppe sind, wenn der Gruppenträger oder zumindest ein Gruppenmitglied in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fällt oder seinen Sitz nicht in Österreich hat,
- sowie Abgabenpflichtige, für die der Wechsel in die begleitende Kontrolle rechtskräftig festgestellt worden ist.
Alle anderen Betriebe fallen in die Zuständigkeit des Finanzamts Österreich (FAÖ).
Die per 31.12.2020 bestehenden Abgabenkontonummern werden mit 01.01.2021 zu unveränderlichen Steuernummern. Diese ändern sich auch in Zukunft nicht mehr (zB auch nicht im Falle einer Adressänderung). Auch im Falle eines Behördenwechsels vom Finanzamt Österreich zum Finanzamt für Großbetriebe ändert sich die Steuernummer in Zukunft nicht. Die Vergabe von Steuernummern wird in Zukunft ausschließlich durch das Finanzamt Österreich erfolgen.
Die Bankverbindungen der Dienststellen bleiben unverändert, allerdings beachten Sie bitte, dass sich jeweils eine Bankverbindung bei den zu einer Dienststelle zusammengelegten Finanzämtern ändert.
Untenstehend finden Sie eine Übersicht der aktuellen Bankverbindungen:
Die neuen Postanschriften der Behörden lauten wie folgt:
- Finanzamt Österreich - Postfach 260, 1000 Wien
- Finanzamt für Großbetriebe - Postfach 251, 1000 Wien
- Amt für Betrugsbekämpfung - Postfach 252, 1000 Wien
- Prüfdienst Lohnabgaben und Beiträge - Postfach 253, 1000 Wien
Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen - neben Ihrem gewohnten Betreuungsteam - zur Verfügung:
- StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M.
Tel.: 01/24721-304; e-Mail: <link michael.kern@steuer-service.at>michael.kern@steuer-service.at</link>
- StB Mariola Furtak, MSc
Tel.: 01/24721-455; e-Mail: <link mariola.furtak@steuer-service.at>mariola.furtak@steuer-service.at</link>
- Nadine Unger
Tel.: 01/24721-303; e-Mail: <link nadine.unger@steuer-service.at>nadine.unger@steuer-service.at</link>