Mitteilungspflichten gemäß § 109a und 109b EStG
Das Einkommensteuergesetz sieht durch § 109a und § 109b eine kalenderjahrbezogene Mitteilungsverpflichtung für bestimmte Leistungen vor, die die Gleichmäßigkeit der Besteuerung herstellen bzw. Zahlungen ins Ausland steuerlich erfassen sollen.
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