Quick News iS Covid-19

1.   Verlängerung der „Corona“-Kurzarbeit mit 1. Juni 2020

Mit 25. Mai 2020 wurde die „neue“ Sozialpartnervereinbarung online gestellt. Diese gilt für Erstanträge ab 1. Juni 2020 sowie für Verlängerungsanträge, somit für sogenannte „echte“ Verlängerungen. Darunter sind Verlängerungen zu verstehen, welche nach Ausschöpfung der vollen drei Monate gestellt werden. 

Dies gilt allerdings nicht für jene Anträge, für welche die maximale Dauer der ersten drei Monate noch nicht zu Gänze ausgeschöpft worden ist. Dazu ein Beispiel: Eine von 1.4. bis 31.5. vereinbarte Kurzarbeit soll verlängert werden. Hier ist nur ein Änderungsbegehren zu stellen, um die maximale Dauer der Erstgewährung von 3 Monaten auszuschöpfen. Erst für eine weitere Verlängerung ist die neue Vereinbarung heranzuziehen.

Die Sozialpartnervereinbarungen finden Sie unter nachfolgendem Link:

<link www.wko.at/service/aenderungen-corona-kurzarbeit-ab-1-6-2020.html&gt;https://www.wko.at/service/aenderungen-corona-kurzarbeit-ab-1-6-2020.html</link>

Die Kurzarbeitsbegehren seitens des AMS werden laut aktuellen Informationen zufolge nur mehr elektronisch über das e-AMS Konto ausgefüllt werden können. Dahingehend verweisen wir auf ein Video des AMS welches als Ausfüllhilfe dienen soll.

<link www.youtube.com/watch;https://www.youtube.com/watch?v=pwjG5WwTX2w</link>

Nähere Informationen zu der Thematik „Verlängerung der Kurzarbeit“ sind uns nach derzeitigem Stand nicht bekannt.

 

2.   Verlängerung des Freistellungszeitraumes für ArbeitnehmerInnen mit gültigem Covid-19-Attest

Am 27.05 wurde per Verordnung durch das Arbeitsministerium der mögliche bezahlte Dienstfreistellungszeitraum für ArbeitnehmerInnen, welche InhaberInnen mit einem gültigen Covid-19-Attest sind und mit denen keine Tätigkeit im Home-Office vereinbart werden konnte bzw ein gefahrloses Arbeiten am Arbeitsplatz nicht gewährleistet werden kann, vorerst bis
30. Juni 2020 verlängert. Der ursprüngliche Zeitraum hätte am 31. Mai 2020 geendet.

Unter nachstehendem Link finden Sie den VO-Text:

<link www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_230/BGBLA_2020_II_230.html&gt;https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_230/BGBLA_2020_II_230.html</link>

 

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