Quick News (März 2017)

Vorsteuerrückerstattung: Welche Fristen sind zu beachten?

Unternehmer mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten haben bis 30.09.2017 die Möglichkeit die Rückerstattung der im Jahr 2016 angefallenen Vorsteuerbeträge zu beantragen. Rückerstattungsanträge in Drittländern sowie für ausländische Unternehmer, die die Rückerstattung der im Jahr 2016 in Österreich angefallenen Vorsteuern beantragen möchten, läuft die Frist bis 30.06.2017.

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