Rechtliche Neuerungen Stand 14.9.2020

Nachfolgend möchten wir Sie über die wesentlichen Neuerungen der letzten Tage informieren.

 

COVID-19-Zulagen und COVID-19-Prämien- bzw. Bonuszahlungen

Seit ein paar Tagen besteht nun Klarheit darüber, dass COVID-19-Zulagen und COVID-19-Prämien- bzw. Bonuszahlungen nunmehr auch lohnnebenkostenbefreit (DB, DZ, KommSt) sind.

Dies wurde am 4. September im Bundesrat beschlossen. Die Kundmachung im Bundesgesetzblatt ist allerdings noch nicht erfolgt. Des Weiteren ist noch final abzuklären, ob diese Befreiung rückwirkend oder erst ab dem Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt anzuwenden sein wird.

 

Sonderbetreuungszeit

Am 9. September hat Frau Bundesministerin Mag. (FH) Christine Aschbacher einen Antrag an die Bundesregierung gestellt, mit welchem die Sonderbetreuungszeit für den Zeitraum Oktober 2020 bis einschließlich Februar 2021 verlängert werden soll.

Nun ist die Regierungsvorlage dazu im Parlament eingelangt, welche nachfolgende Eckpunkte vorsieht:

  • Die neue Etappe der Sonderbetreuungszeit tritt mit 1. Oktober 2020 in Kraft und gilt bis 28. Februar 2021.
  • Das Ausmaß der Sonderbetreuungszeit beträgt (wie bisher) drei Wochen.
  • Hinsichtlich der Abwicklung der Vergütungsansprüche der Arbeitgeber (Rückerstattung) gilt das Gesetz bis 30. Juni 2022. Der Anspruch auf Vergütung ist hingegen binnen sechs Wochen ab dem Ende der Sonderbetreuungszeit bei der Buchhaltungsagentur vom Arbeitgeber geltend zu machen.

 

Kontakt:

Für weitere Informationen oder Fragen zu den aktuellen Änderungen stehen Ihnen - neben Ihrem gewohnten Betreuungsteam – zur Verfügung:

  • Mag. Elisa-Maria Winterauer, M.A.
    Tel. 01/24721-421; e-Mail: elisa-maria.winterauer@steuer-service.at
  • Mag. Hannes Buchebner
    Tel. 01/24721-500; e-Mail: hannes.buchebner@steuer-service.at