Das BMF hat die Richtlinien zur zweiten Auszahlungsphase des Härtefall-Fonds veröffentlicht. Diese sind <link https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=5c3e615c-1798-4b58-89a3-52ab25f67e59>HIER </link>abrufbar. Für die 2. Phase sind die Förderkriterien wesentlich erweitert worden. Bspw sind die Einkommensober- und -untergrenzen als Antragsvoraussetzungen entfallen, Mehrfachversicherungen und Nebenverdienste sind keine Ausschlussgründe mehr und Neugründer sind nun auch antragsberechtigt.
Ab Montag 20. April können die Förderanträge gemäß 2. Auszahlungsphase mittels Online-Formular bei der WKO eingereicht werden. Die WKO hat informiert, dass ab 16. April, also seit gestern ein Muster-Formular zur Vorbereitung der benötigten Unterlagen abrufbar ist. Weitere Infos finden Sie <link https://news.wko.at/news/oesterreich/Haertefall-Fonds:-zweite-Phase-der-Soforthilfe-fuer-Unter.html?_ga=2.152350576.876971240.1586934846-1802001404.1508747123>HIER</link>
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