Richtlinie zur 2. Phase des Härtefall-Fonds

Das BMF hat die Richtlinien zur zweiten Auszahlungsphase des Härtefall-Fonds veröffentlicht. Diese sind <link findok.bmf.gv.at/findok </link>abrufbar. Für die 2. Phase sind die Förderkriterien wesentlich erweitert worden. Bspw sind die Einkommensober- und -untergrenzen als Antragsvoraussetzungen entfallen, Mehrfachversicherungen und Nebenverdienste sind keine Ausschlussgründe mehr und Neugründer sind nun auch antragsberechtigt.

Ab Montag 20. April können die Förderanträge gemäß 2. Auszahlungsphase mittels Online-Formular bei der WKO eingereicht werden. Die WKO hat informiert, dass ab 16. April, also seit gestern ein Muster-Formular zur Vorbereitung der benötigten Unterlagen abrufbar ist. Weitere Infos finden Sie <link news.wko.at/news/oesterreich/Haertefall-Fonds:-zweite-Phase-der-Soforthilfe-fuer-Unter.html;

 

Kontakt:

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder benötigen Sie zusätzliche Informationen - Ihr Beratungsteam ist für Sie da.