Sonderrichtlinie "Beschäftigungsbonus"

Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit hat die Bundesregierung den sogenannten Beschäftigungsbonus beschlossen und dazu budgetäre Mittel in Höhe von 2 Mrd. EUR bereitgestellt.

Unternehmen, die ab dem 1. Juli 2017 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, können einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten auf die Dauer von bis zu drei Jahren und in Höhe von 50 % erhalten. Das betrifft die Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber entstehen (Dienstgeberbeiträge).

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