Der Papamonat ist nun fix. SPÖ, FPÖ und Liste JETZT einigten sich vorgestern im Nationalrat auf eine Initiative, die ab 1.9.2019 Vätern einen Rechtsanspruch auf eine einmonatige Arbeitsfreistellung nach der Geburt ihres Kindes gibt.
Ausgehend von einem Antrag der SPÖ soll der "Papamonat" im Zeitraum des (fiktiven) Beschäftigungsverbots der Mutter, also in der Regel bis zum Ablauf der achten Woche nach der Geburt, in Anspruch genommen werden können.
Voraussetzung dafür ist ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind. Rund um die Freistellung soll ein Kündigungsverbot gelten. Ausdrücklich festgeschrieben wird außerdem, dass die Freistellung keine Karenz nach dem Väterkarenzgesetz ist und damit auch nicht auf diese anzurechnen ist.
Unternehmen müssen Karenzzeiten bei Gehaltsvorrückungen künftig voll berücksichtigen
Zeiten der Elternkarenz müssen künftig bei Gehaltsvorrückungen und anderen zeitabhängigen Ansprüchen von ArbeitnehmerInnen in vollem Umfang berücksichtigt werden.
Was durch kollektivvertragliche Vereinbarungen vielfach bereits Realität ist, ist nun flächendeckend in allen Branchen und Bereichen umzusetzen.
Eine von der SPÖ beantragte Novellierung des Mutterschutzgesetzes erhielt vorgestern im Nationalrat unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags einhellige Zustimmung.
In Kraft treten soll die Gesetzesnovelle mit 1. August 2019, wobei gemäß dem zwischen ÖVP, SPÖ, FPÖ und JETZT vereinbarten Abänderungsantrag nur künftige Karenzzeiten anzurechnen sind.
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