Update: Neue Wirtschaftsförderungen, 4.Lockdown und Kurzarbeit Phase 5

 

Wie Sie den Medien entnehmen konnten, setzt die Regierung auch im 4. Lockdown auf bereits bekannte Förderinstrumente, um die Betriebe mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. So geht auch die Kurzarbeit mit Phase 5 in die Verlängerung. Die Details, welche hierzu derzeit bekannt sind, finden Sie im Überblick.

 

Ausfallsbonus III

 

Mit dem Ausfallsbonus III soll Unternehmen, weiterhin zu mehr Liquidität verholfen werden. Der Ausfallsbonus III kann für die Kalendermonate ab November 2021 bis März 2022 beantragt werden, wobei sich die genaue Höhe nach dem erlittenen Umsatzausfall und der Branche des Unternehmens richtet (Anhang 2 der VO Ausfallsbonus III). Der Ausfallsbonus III ist mit EUR 80.000,00 gedeckelt. Die FAQs zum neuen Ausfallsbonus III sind bereits seit kurzem verfügbar, die Richtlinie wurde noch nicht kundgemacht.

 

Fristen

Anträge können ab dem 16. des folgenden Monats bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Kalendermonats gestellt werden. Sie sind für den Zeitraum November 2021 ab 16.12.2021 möglich. 

 

Antrag für den Betrachtungszeitraum

Frist

November 2021

16.12.2021-15.03.2022

Dezember 2021

16.01.2022-15.04.2022

Jänner 2022

16.02.2022-15.05.2022

Februar 2022

16.03.2022-15.06.2022

März 2022

16.04.2022-15.07.2022

 

 

Wesentliche Fakten zum Ausfallsbonus III

Damit ein Unternehmen für den Ausfallsbonus III antragsberechtigt ist, muss der Umsatzausfall mindestens 40% betragen. Als Vergleichszeitraum für den jeweiligen Monat der Inanspruchnahme wird wiederrum auf das Jahr 2019 abgestellt.

Die Höhe des Ausfallsbonus III ist wie beim Ausfallsbonus II durch abgerechnete Kurzarbeitsbeihilfen zu verringern.

Den FAQs ist zu entnehmen, dass sich die Berechnung, wie bereits beim Ausfallsbonus II, nach der ÖNACE-Klassifizierung der Branche richtet, in der das antragsberechtigte Unternehmen überwiegend zur Erzielung seiner Umsätze tätig ist. Die Ersatzrate beträgt zwischen 10% und 40% abhängig von der Branche.

Es besteht darüber hinaus die Pflicht im Rahmen einer Gesamtstrategie schadensmindernde Maßnahmen zu setzen.

Der maximale Beihilfenrahmen soll von bisher EUR 1,8 Mio auf EUR 2,3 Mio angehoben werden.  

 

Verlustersatz verlängert

 

Darüber hinaus wurde auch beschlossen, den Verlustersatz zu verlängern. Der Verlustersatz kann ab einem 40%-igen Umsatzausfall beantragt werden, wobei als Vergleichszeitraum die identen Monate des Jahres 2019 heranzuziehen sind. Die Ersatzrate beträgt hier 70% bis 90% des Verlustes unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Bestimmungen (MWR-Posten).

Der maximale Beihilfenrahmen wurde von bisher EUR 10 Mio auf EUR 12 Mio angehoben. 

 

Zeiträume

Anträge können für den Zeitraum Jänner bis März 2022 beantragt werden, wobei Anträge für bis zu maximal drei Betrachtungszeiträume gestellt werden können. Auch die FAQs zur Verlängerung des Verlustersatzes sind bereits verfügbar, allerdings sind Klarstellungen zu gewissen Detailfragen noch ausständig.

 

Härtefallfonds verlängert

 

Der Härtefallfonds soll Selbständige unterstützen, welche mindestens einen 40%-igen Einkommensrückgang erleiden oder ihre Selbstkosten nicht mehr decken können. Als Förderung werden maximal EUR 2.000,00 und mindestens EUR 600,00 pro Monat ausbezahlt.

 

Einhaltung der COVID-Bestimmungen für alle Hilfsmaßnahmen

 

Neu hinzu kommt, dass alle geförderten Unternehmen sich an die COVID-Bestimmunen halten müssen, ansonsten droht eine Rückzahlung der beanspruchten Hilfen. Erhält ein Unternehmen zB eine Verwaltungsstrafe wegen eines Verstoßes im Zusammenhang mit 2-G Kontrollen, dann müssten die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückgezahlt werden.

 

Kurzarbeit Phase 5

 

Die Frist zur Antragstellung für Unternehmen in Oberösterreich, die die Kurzarbeit (auch Verlängerung) zwischen 15.11. und 05.12.2021 beginnen, endet mit Ablauf des vierzehnten Tages nach Beginn der Kurzarbeit, spätestens daher mit Ablauf des 19.12.2021.

Die Frist für alle anderen Unternehmen in Österreich, die die Kurzarbeit (auch Verlängerung) zwischen 22.11. und 01.12.2021 beginnen, endet ebenso mit Ablauf des vierzehnten Tages nach Beginn der Kurzarbeit, spätestens daher mit Ablauf des 15.12.2021.

Die Verpflichtung, die wirtschaftliche Begründung durch einen Wirtschaftstreuhänder für die Phase 5 bestätigen zu lassen, entfällt für Unternehmen,

       1. die Kurzarbeit für den Zeitraum 22.11. bis 01.12.2021 (in Oberösterreich 15.11. bis 05.12.2021) beantragen oder

       2. bestimmten ÖNACE 2008 Klassifikationen angehören. Details dazu entnehmen Sie bitte der Homepage des AMS (Link).

 

Neuigkeiten zu den bisherigen Fördermitteln

 

Mittels Verordnung hat der Finanzminister am 22. November 2021 im Einvernehmen mit dem Vizekanzler die Frist für offene Anträge auf Fixkostenzuschuss 800.000 (BGBl. II Nr. 478/2021, siehe Punkt 5.3.1 der RL) und die Frist für Anträge auf Verlustersatz (BGBl. II Nr. 479/2021, siehe Punkt 5.3. lit b und c der RL) um jeweils ein Quartal, dh bis 31. März 2022 verlängert.

 

Was nun?

 

Gerne können wir mit Ihnen gemeinsam prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Ausfallsbonus III bestehen oder ein Verlustersatz für die Monate ab Jänner 2022 beantragt werden kann. Natürlich unterstützen wir Sie auch bei Anträgen des FKZ 800.000 oder des Verlustersatzes, welche nun bis 31.03.2022 einzureichen sind, bei Fragen zur OENACE-Klassifizierung und bei der Beantragung der Kurzarbeit Phase 5.

 

Bei Rückfragen steht Ihnen die unten angeführten Ansprechpartner bzw Ihr bekanntes Beraterteam gerne zur Verfügung:

       ° StB. Mag. (FH) Michael Kern, LL.M.       Tel.: 01/24721-304;  e-Mail: michael.kern(at)steuer-service.at

       ° StB Claudia Pranckl, LLM, BSc               Tel.: 01/24721-466;  e-Mail: claudia.pranckl(at)steuer-service.at