Österreichische Geschäftseinheiten, die Teil einer multinationalen Unter-nehmensgruppe iSv § 2 Z 1 VPDG sind und deren Umsatz in den beiden vorangegangenen Geschäftsjahren mindestens 50 Mio. Euro betragen hat, sind für das Veranlagungsjahr 2016 erstmals verpflichtet ein Master und Local File zu erstellen.
Während das Local File detaillierte Informationen zu spezifischen unter-nehmensinternen Geschäftsvorfällen enthält, stellt das Master File Informationen für die gesamte Unternehmensgruppe zur Verfügung. In der Praxis wird das Master File daher üblicherweise von der Konzernmutter erstellt und den Töchtern zur Verfügung gestellt werden, da sie über alle benötigten Informationen verfügt (zB Organisationsaufbau oder Dokumentation der Finanzanlage- und Steuerposition). Als Konsequenz muss die österreichische Geschäftseinheit kein Master File mehr erstellen, wenn sie das der Mutter dem Finanzamt auf Nachfrage vorweisen kann.
Die Erstellung des Local Files wird idR jedoch von keiner anderen Konzerngesellschaft übernommen werden, weswegen die österreichische Geschäftseinheit selbst am Zug ist.
Nachstehend möchten wir Ihnen den gesetzlich geforderten Mindestinhalt des Local Files näher bringen, sowie eine Checkliste präsentieren mit der Sie überprüfen können, ob Ihre bisherige Dokumentation die gesetzlich geforderten Inhalte inkludiert. Abschließend geben wir Ihnen noch einen kurzen Überblick über die gesetzlich normierten Deadlines.
Inhalt des Local Files
Gem. § 7 Abs. 1 VPDG hat das Local File insbesondere Informationen zur Beschreibung der inländischen Geschäftseinheit, wesentlichen unternehmens-gruppeninternen Geschäftsvorfällen und Finanzinformationen zu enthalten. Ergänzt wird dies durch die VPDG-Durchführungsverordnung, wobei im Speziellen § 7 ff für das Local File anwendbar wird.
IZm der Beschreibung der inländischen Geschäftseinheit verlangt der öster-reichische Gesetzgeber konkret folgende Informationen:
- Beschreibung der Managementstruktur und Erstellung eines Organigramms
- Beschreibung der Personen, an die berichtet wird inkl. Angabe in welchen Staaten oder Gebieten diese Personen ansässig sind
- Beschreibung der Geschäftstätigkeit und Geschäftsstrategie
- Angabe ob das Unternehmen unmittelbar oder mittelbar von Umstrukturierungen bzw. Übertragungen von immateriellen Werten im laufenden oder vorangegangenen Veranlagungsjahr betroffen war (falls ja, Erläuterung welche Auswirkungen sich für die inländische Geschäftseinheit ergeben haben)
- Auflistung von wesentlichen Mitbewerbern
Hinsichtlich der Dokumentation der wesentlichen unternehmensgruppen-internen Geschäftsvorfälle sieht der österreichische Gesetzgeber eine Vielzahl von Informationen vor, die durch § 9 VPDG-DV festgelegt werden:
- Beschreibung der wesentlichen IC Geschäftsvorfälle inkl. dem Kontext, in welchem sie stattfinden/stattfanden (zB Einkauf von Waren oder Lizenzen für immateriellen Werte)
- Betrag der geleisteten und erhaltenen IC Zahlungen für jede Art von Geschäftsvorfall an denen die inländische Geschäftseinheit beteiligt ist, wobei eine Aufschlüsselung nach Staaten zu erfolgen hat
- Identifizierung aller verbundenen Unternehmen, die an den gruppen-internen Geschäftsvorfällen beteiligt sind und Beschreibung der Beziehung zueinander
- Beilage der Kopien von wesentlichen IC Vereinbarungen, die mit der inländischen Geschäftseinheit abgeschlossen wurden
- Vergleichbarkeits- und Funktionsanalyse der Geschäftseinheit sowie der relevanten verbundenen Unternehmen in Bezug auf alle dokumentierten Arten von IC Geschäftsvorfällen inkl. allfälliger Änderungen im Vergleich zum Vorjahr
- Angabe, welche die geeignetste Verrechnungspreismethode in Bezug auf die jeweils betrachtete Art von IC Geschäftsvorfall ist und Gründe, wieso diese als geeignetste eingestuft wird
- Angabe des verbundenen Unternehmens, das als untersuchte Geschäftseinheit ausgewählt wurde inkl. Erläuterung der Auswahl
- Zusammenfassung über die wesentlichen Annahmen, die der Anwendung der Verrechnungspreismethode zugrunde gelegt wurden
- Falls eine Mehrjahresanalyse durchgeführt wurde sind gegebenenfalls die dafür notwendigen Gründe zu erläutern
- Auflistung und Beschreibung von vergleichbaren Fremd-geschäftsvorfällen auf die sich die Verrechnungspreisanalyse stützt inkl. Angabe der relevanten Finanzindikatoren für unabhängige Unternehmen und Beschreibung der angewandten Methode für die Vergleichs-wertsuche sowie Herkunft dieser Information
- Falls Anpassungen zur Vergleichbarkeit von Ergebnissen der untersuchten Geschäftseinheit oder Fremdvergleichsgeschäftsfällen vorgenommen wurden, sind diese zu beschreiben
- Beschreibung, wieso geschlussfolgert wird, dass die relevanten Geschäftsvorfälle bei Anwendung der ausgewählten Verrechnungspreis-methode fremdvergleichskonform vergütet wurden
- Zusammenfassung von Finanzinformationen, die bei Anwendung der Verrechnungspreismethode verwendet wurden
- Kopie von bestehenden Vorabverständigungen über die Verrechnungs-preisgestaltung, wovon auch jene betroffen sind, an denen die inländische Steuerverwaltung nicht beteiligt ist, die aber von Relevanz sind
Bei den Finanzinformationen verlangt der Gesetzgeber, dass der geprüfte Jahresabschluss beigelegt wird, der im Rahmen der jährlichen Rechnungs-legung für das betreffende Veranlagungsjahr erstellt wurde. Liegt ein solcher nicht vor, ist der ungeprüfte Jahresabschluss beizulegen. Darüber hinaus sind im Teilbereich Finanzinformationen Informationen und Aufteilungsschlüssel zu inkludieren, aus denen hervorgeht, wie sich die bei Anwendung der Verrechnungspreismethode verwendeten Finanzdaten mit dem Jahresabschluss verknüpfen lassen sowie eine Übersichtstabelle über die einschlägigen Finanzdaten der in der Analyse verwendeten Vergleichsgrößen (inkl. Quelle aus der die Daten stammen).
Checkliste zur Feststellung des konkreten Handlungsbedarfs – inkludiert die bisherige Verrechnungspreisdokumentation (Local File) die neu geforderten Mindestinhalte?
Themengebiet | Mindestinhalt lt. VPDG-DV | ja | nein | n.a. |
Geschäftseinheit | Beschreibung der Managementstruktur |
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Organigramm der inländischen Geschäftseinheit |
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Angabe von Personen, an die berichtet wird inkl. Information über deren Ansässigkeit |
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Beschreibung der Geschäftstätigkeit und –strategie |
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Angabe, ob die Geschäftseinheit von/an Umstruk-turierungen der Geschäftstätigkeit im laufenden oder vorangegangenen Veranlagungsjahr betroffen /beteiligt war inkl. Erläuterung der Auswirkungen |
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Angabe, ob die Geschäftseinheit von/an der Übertragung immaterieller Werte im laufenden oder vorangegangenen Veranlagungsjahr betroffen /beteiligt war inkl. Erläuterung der Auswirkungen |
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Auflistung der wesentlichen Mitbewerber |
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Unternehmens-gruppeninterne Geschäftsvorfälle | Beschreibung der gruppeninternen Geschäfts-vorfälle inkl. Kontext in dem sie stattfinden |
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Auflistung von empfangenen und geleisteten Zahlungen aus gruppeninternen Geschäftsvorfällen getrennt nach Staaten/Gebieten |
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Auflistung verbundener Unternehmen, die an gruppeninternen Geschäftsvorfällen beteiligt sind inkl. Beschreibung der Beziehung zueinander |
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Kopien von wesentlichen gruppeninternen Vereinbarungen |
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Dokumentation über die Vergleichbarkeits- und Funktionsanalyse der Geschäftseinheit sowie der relevanten verbundenen Unternehmen inkl. Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr in Bezug auf alle dokumentierten Arten von IC Vorfällen |
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Hinweis auf die geeignetste Verrechnungspreis-methode in Bezug auf den jeweiligen IC Geschäfts-vorfall inkl. Begründung für die Auswahl |
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Hinweis auf das verbundene Unternehmen, dass gegebenenfalls als untersuchte Geschäftseinheit gewählt wird inkl. Erläuterung der Gründe |
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Zusammenfassung der Annahmen, welche der Ver-rechnungspreismethode zugrunde gelegt wurden |
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Falls erforderlich: Erläuterung der Gründe, wieso eine Mehrjahresanalyse durchgeführt wurde |
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Auflistung und Beschreibung von vergleichbaren Fremdgeschäftsvorfällen und Angabe von relevanten Finanzindikatoren unabhängiger Unternehmen auf die sich die Verrechnungspreisanalyse stützt (inkl. Beschreibung der angewandten Methode zur Vergleichswertsuche sowie Informationsherkunft) |
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Beschreibung der vorgenommenen Anpassungen, damit eine Vergleichbarkeit hinsichtlich Fremd-vergleichsgeschäftsvorfälle oder den Ergebnissen der untersuchten Geschäftseinheit hergestellt werden kann |
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Schlussfolgerung, wieso die relevanten Geschäfts-vorfälle unter Anwendung der ausgewählten Ver-rechnungspreismethode fremdvergleichskonform vergütet werden |
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Zusammenfassung der Finanzinformation, die bei der Anwendung der Verrechnungspreismethode verwendet wurde |
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Kopie bestehender Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung sowie sonstige Vorabentscheidungen, an denen die österreichische Finanzverwaltung nicht beteiligt ist und die mit den Geschäftsvorfällen in Zusammenhang stehen |
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Finanzinformation | Geprüfter oder ungeprüfter Jahresabschluss für das betroffene Veranlagungsjahr |
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Information und Aufteilungsschlüssel anhand dessen ersichtlich ist, wie sich die verwendeten Finanzdaten bei Anwendung der Verrechnungspreismethode mit dem Jahresabschluss verknüpfen lassen |
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Übersichtstabelle in der dargestellt wird, welche Vergleichsgrößen bei der Analyse über die einschlägigen Finanzdaten verwendet wurden (inkl. Angabe der Quelle) |
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Zu beachtende Termine
Die nach dem VPDG zu erstellende Dokumentation ist auf jene Wirtschaftsjahre bezogen, die am oder nach dem 01. Jänner 2016 beginnen. Das Master und Local File ist ab dem Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärung auf Ersuchen des zuständigen Finanzamts innerhalb von 30 Tagen zu übermitteln.
Liegt ein Regelwirtschaftsjahr vor und werden Ihre Steuererklärungen im Oktober 2017 eingereicht, kann dies bedeuten, dass die beiden Files mit 30. November 2017 dem Finanzamt zur Verfügung gestellt werden müssen, sofern Sie von der Anwendung des VPDG betroffen sind und ein entsprechendes Ersuchen vom Finanzamt vorliegt. Ungeachtet des Ersuchens hat das dokumentationspflichtige Unternehmen zum Zeitpunkt der Einreichung der Erklärungen über die gesetzlich geforderte Dokumentation zu verfügen.
Wir empfehlen Ihnen daher möglichst bald Ihre bisher bestehende Dokumentation hinsichtlich der neuen gesetzlich geforderten Mindestinhalte zu überprüfen, so dass keine bösen Überraschungen auf Sie zukommen.
Sofern Sie bei der Überprüfung, Überarbeitung oder Einarbeitung bestimmter Informationen Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:
- StB. Mag. (FH) Michael Kern, LL.M.
Tel.: 01/24721-304; e-Mail: michael.kern@steuer-service.at
- WP/StB. Mag. (FH) Thomas Hlawenka
Tel.: 01/24721-408; e-Mail: thomas.hlawenka@steuer-service.at